11.1 Verbrennung von Gartenabfällen/Feuer im Garten Das Verbrennen von Abfällen- auch Gartenabfällen – ist verboten. Feuerschalen dürfen genutzt werden, wenn trockene Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung durch Rauch und Funkenflug entsteht. Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen müssen einen Mindestabstand von 5 m zur Laube haben. § 8.5 Großspielgeräte Großspielgeräte, z.B. große Kombinationen aus Schaukel, Klettergerüst und Turm, Trampolin, Schwimmbecken etc., sind nicht Bestandteil einer kleingärtnerischen Nutzung. […]